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Mitgliedschaft bei der AWO Die Arbeiterwohlfahrt ist eine Vereinigung natürlicher und juristischer Personen, die auf von Bundes- bis Ortsebene auf der Grundlage des Vereinsrechtes organisiert ist. Mitglied der Arbeiterwohlfahrt kann werden, wer das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt anerkennt und sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen will. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind im Statut und den jeweiligen Satzungen geregelt. Die persönliche
Mitgliedschaft wird im Ortsverein des Wohnbereiches erworben.
Weitere Auskünfte zur Mitgliedschaft bei:
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